Handy und Internettarife werden teurer

Derzeit sind die Mobilfunkbetreiber dazu berechtigt die Grundgebühr von rund der Hälfte – konkret 336 von 794 verfügbaren – Mobilfunk- und Internettarifen zu erhöhen. Basis dafür ist die sogenannte „Wertsicherung“. Österreichs größtes Mobilfunk-Vergleichsportal tarife.at erklärt worum es sich dabei handelt, wer mit höheren Kosten zu rechnen hat und wie man sie umgeht.

Die Inflation droht nun auch die Kosten für laufende Handy- und Internettarife in die Höhe zu treiben. „Mit der jüngsten Preisanpassung von 4,23 Prozent werden die betroffenen Tarife im Schnitt um monatlich 1,09 Euro teurer. Bei einem Spitzentarif mit einer Grundgebühr von 65 Euro sogar um 2,75 Euro bzw. knapp 33 Euro im Jahr“, so Dipl.-Ing. Maximilian Schirmer, Geschäftsführer von tarife.at: „Speziell beim Handytarif haben die Konsumenten jedoch die Wahl. Denn anders als beim Internet können sie aus einer Vielfalt an Angeboten wählen und Tarife mit Wertanpassung von vornherein ausschließen. Auf tarife.at geht das ab sofort mit einem einzigen Klick.“

Wertsicherung der Handy- und Internettarife
Die Wertsicherung berechtigt die heimischen Mobilfunkanbieter seit 2012 einmal jährlich zur Anpassung der Grundgebühr an die Inflationsrate bzw. den Verbraucherpreisindex (VPI) der Statistik Austria des Vorjahres. Davon ist nur die monatliche Grundgebühr betroffen, nicht aber die laufenden Verbindungsentgelte. Diese Teuerung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Entgeltbestimmungen festgehalten und sieht kein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Nicht alle Anbieter, die sich dieses Recht einräumen, machen auch davon Gebrauch. Manche Betreiber regeln es mitunter sogar von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Sollte es zu einer Teuerung kommen, erfährt man als Kunde in der Regel im Vormonat über einen Hinweis auf der Rechnung davon.

Kann ein Tarif auch dementsprechend günstiger werden?
Die gute Nachricht: Im unwahrscheinlichen Fall einer Deflation – daher, wenn das Geld an Wert gewinnt – müssten die Preise dementsprechend gesenkt werden. Dabei ist ein wichtiger Grundsatz zu beachten: Während die Preissteigerung im Ermessen der Betreiber liegt und nicht zwingend verrechnet wird, muss die Preissenkung jedenfalls an die Kunden weitergegeben werden. Leider ist dieser Fall bislang noch nie eingetreten. Stattdessen kostet ein Internettarif, der vor zehn Jahren mit einer monatlichen Grundgebühr von 50 Euro abgeschlossen wurde, zwischenzeitlich mit 57,30 Euro um 14,60 Prozent – also um 7,30 Euro im Monat bzw. 87,6 Euro im Jahr – mehr.

Wie kann man die Wertsicherung umgehen?
Einzelne Betreiber, wie etwa HoT oder educom, schließen eine Indexanpassung von vornherein aus. Bei allen anderen sind davon aber zumindest Wertkarten, Optionen, Zusatzpakete und die Servicepauschale ausgenommen. Darüber hinaus wird diese nur tragend, wenn sie die Schwankungsbreite mehr als ein Prozent beträgt. Je nach Anbieter liegt dieser Spielraum üblicherweise zwischen ein bis fünf Prozent. Wesentlich ist aber vor allem, dass die Anpassung ausschließlich auf Tarife angewendet werden darf deren Entgeltbestimmungen oder AGB die entsprechende Wertsicherungsklausel enthalten. Nicht betroffen sind daher Verträge bzw. Tarife ohne Wertsicherungsklausel, die tarife.at per Mausklick gesondert auflistet.


Sonderkündigungsrecht bei Eingriff in laufende Verträge
Ist die Wertsicherung bereits bei Tarifabschluss vereinbart, besteht prinzipiell kein Sonderkündigungsrecht. Anders sieht es aus, wenn ein Anbieter laufende Verträge ohne Wertanpassung umstellt und eine solche einführt. In diesem speziellen Fall haben die Kunden sehr wohl die Möglichkeit von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Weiters haben sie Anrecht auf aliquote Rückzahlung der im Voraus bezahlten Servicepauschale. Und übrigens: Etwaige Rabatte werden daher bei der Berechnung der Wertanpassung nicht berücksichtigt. Bei einer Grundgebühr von 20 Euro, der aufgrund einer Aktion monatlich 5 Euro abgezogen werden, erhöhen sich daher nur die 20 Euro, nicht aber der gewährte Preisnachlass.

tarife.at weist Tarife ohne Wertsicherung gesondert aus
Wer sich die mühsame Suche quer durch sämtliche AGB ersparen möchte findet auf tarife.at praktische Abhilfe: Das Vergleichsportal schließt ab sofort die Option ein, die Tarife mit Wertsicherung übersichtlich rausfiltert. Dazu wählt man im jeweiligen Tarifvergleich unter tarife.at links in der Rubrik „Ausschluss Zusatzkosten“ die Option aus und erhält prompt die Liste aller potenziellen Tarife ohne Wertsicherung.